Connect with us

INFORMATIV

Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen im Bahnverkehr

Published

on

Nach den im Juni in Berlin gesammelten Erfahrungen eines Verbotes zum Mitführen von gefährlichen Werkzeugen (u.a. Messer) an verschiedenen Bahnhöfen, wird es eine Wiederholung geben. Das neue Verbot wird für den Zeitraum von drei Monaten für die relevanten Wochenendzeiten erlassen. Die Einhaltung wird entsprechend kontrolliert.

Jährlich reisen etwa 441,8 Millionen Menschen über das 327 km lange Streckennetz der S-Bahn in Berlin. Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau. Auf Grund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin eine Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen (Messer jeglicher Art, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin.

Das Verbot gilt vom 1. November 2018 bis zum 31. Januar 2019 jeweils in den Nächten von Freitag zu Samstag und von Samstag zu Sonntag in der Zeit von 20:00 bis 6:00 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst den Streckenabschnitt zwischen den S-Bahn-, Regional- und Fernbahnhöfen Zoologischer Garten und Lichtenberg sowie alle dazwischenliegenden S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnhöfe. Das bedeutet, dass alle in diesem Streckenabschnitt liegenden S-Bahn-, Regionalbahn- bzw. Fernbahnhöfe (Zoologischer Garten – Tiergarten – Bellevue – Hauptbahnhof – Friedrichstraße – Hackescher Markt – Alexanderplatz – Jannowitzbrücke – Ostbahnhof – Warschauer Str. – Ostkreuz – Nöldnerplatz – Lichtenberg) erfasst sind. Das Verbot gilt auch für S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnverbindungen, solange und soweit sie auf dem vorgenannten Streckenabschnitt verkehren oder an einem der vorgenannten Bahnhöfe halten.

Die Einhaltung des Verbotes an den relevanten Bahnhöfen wird durch Beamte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können ein Zwangsgeld festgesetzt und die Gegenstände sichergestellt werden.

Advertisement
Click to comment

You must be logged in to post a comment Login

Leave a Reply

auf Deutsch

Sextortion: Erpressung mit intimen Aufnahmen nimmt auch unter Kindern und Jugendlichen zu

Published

on

Από

Gerd Altmann auf Pixabay

Etwa vier Prozent aller im Vorjahr von Cyberkriminalität Betroffenen wurden mit intimen Inhalten wie etwa Nacktbildern erpresst – so der Cybersicherheitsmonitor 2024. Täterinnen und Täter treten dabei oft über soziale Netzwerke, Datings-Apps oder Gaming-Chats gezielt mit auch jungen Opfern in Kontakt. Um deren Vertrauen zu gewinnen, täuschen sie Gemeinsamkeiten vor und geben bspw. an, dieselben Interessen zu haben. Oft verlagern sie die anfangs lockeren, freundschaftlichen Chats nach kurzer Zeit in andere Kanäle wie etwa Messenger-Dienste. So umgehen sie Maßnahmen, die die ursprünglichen Plattformen z. B. zum Schutz von Minderjährigen getroffen haben. Aus einfachen Gesprächen entstehen später Forderungen nach Nacktbildern oder -videos.



In anderen Fällen sind die Täterinnen und Täter Menschen aus dem sozialen Umfeld der Opfer, darunter etwa Ex-Partnerinnen und -Partner. Was beide Fälle gemeinsam haben: Die Betroffenen werden mit der Drohung erpresst, die intimen Aufnahmen zu veröffentlichen. Täterinnen und Täter fordern dann z. B. Geldzahlungen oder weitere Aufnahmen von ihnen.

Immer öfter findet dieses Phänomen, auch Sextortion genannt (nach „Extortion“, englisch für „Erpressung“), auch unter Kindern und Jugendlichen statt. Die Täter sind in den meisten Fällen männlich und stammen entweder aus dem direkten sozialen Umfeld, z. B. der Schule, können aber auch Fremde sein. Hier sind Eltern und Schulen gefragt: Prävention beginnt mit der Aufklärung über die potenziellen Gefahren im Umgang mit der eigenen Online-Präsenz.

Quelle www.polizei-beratung.de

Continue Reading

auf Deutsch

Vorsicht: Falsche Polizisten am Telefon

Published

on

Από

Photo: von Mohamed Hassan auf Pixabay

Warnung: Trickbetrüger geben sich am Telefon als Polizisten aus und fordern Geld oder Kontodaten. Ebenfalls beliebte Masche: Automatische Ansagen, die angeblich von “Europol”, “Interpol” oder dem Bundeskriminalamt (BKA) stammen.

Bundesweit werden immer wieder – vorwiegend ältere – Menschen Opfer von Trickbetrügern, die sich am Telefon als Polizisten ausgeben. Bekannt sind dabei vor allem folgende zwei Methoden:

Angebliche Einbruchserie

Die erste Kontaktaufnahme verläuft über das Telefon.

Die Anrufer behaupten, es gäbe Hinweise auf einen geplanten Einbruch. Damit gelingt es den Betrügern immer wieder, ihren vorher ausgesuchten Opfern glaubwürdig zu vermitteln, dass Geld und Wertsachen im Haus nicht sicher seien. Daher müsste alles in Sicherheit gebracht werden. Ein Polizist in Zivil würde vorbeikommen, um Wertsachen und Geld abzuholen.

Da die Täter überaus vertrauenserweckend und rhetorisch geschickt auftreten, fällt es den Geschädigten oft sehr schwer, die Betrugsmasche zu durchschauen. Reagiert ein Opfer dann doch einmal misstrauisch, wird es unter Druck gesetzt: Ihm wird der Vorwurf gemacht, eine polizeiliche Ermittlung zu behindern, wenn es nicht kooperiere oder sich nicht zu absoluter Verschwiegenheit verpflichte.

Angebliche Ermittlungen von Europol oder Interpol

Häufig geben sich Kriminelle am Telefon auch als Ermittler von Europol oder Interpol aus. In vielen Fällen hören Betroffene erst eine automatische Ansage und sollen dann eine Taste drücken, um mit einem Mitarbeiter verbunden zu werden. Der versucht dann ein Gespräch zu führen, oft auf Englisch. Angeblich werde gegen die Angerufenen oder gegen ihre Familienangehörigen wegen Problemen mit Bankkonten, Ausweisen oder anderer Straftaten ermittelt. Wer keine Auskunft erteilt, wird mit Haftstrafe bedroht.

Letztlich fordern die Anrufer dazu auf, Geld auf Konten im Ausland oder Konten für Kryptowährungen zu überweisen. Das würden echte Polizeibehörden niemals machen!

Glauben Sie, Opfer eines Betrugs geworden zu sein? Wenden Sie sich sofort an die örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige!

Besserer Schutz vor Identitätstäuschung durch Rufnummer-Manipulation

Obwohl es gesetzlich verboten ist, ist es in Zeiten der IP-Telefonie recht einfach, einen Telefonanschluss so zu manipulieren, dass beim Angerufenen eine andere Telefonnummer als die tatsächliche angezeigt wird. Das nennt man Call-ID-Spoofing. Betrüger geben sich nicht nur als Polizisten aus, sondern auch zum Beispiel als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung, der Verbraucherzentrale oder von Microsoft. Die Anrufer arbeiten aber tatsächlich bei keiner der genannten Einrichtungen, sondern meist in einem Call-Center. Oft sind die im Ausland. Dadurch wird es schwer für Strafverfolgungsbehörden, die Verantwortlichen schnell zu fassen.

Notrufabfragestellen der Polizei rufen immer mit den Ortsnetzrufnummern der einzelnen Polizeidienststellen an und über die Notrufnummer selbst können tatsächlich gar keine Anrufe aufgebaut werden. Solche Anrufe hatten immer einen kriminellen Hintergrund. In der Regel versuchten die Täter durch Vortäuschen unterschiedlichster Legenden, vor allem an das Geld ihrer Opfer zu gelangen.

Seit dem 1. Dezember 2022 müssen Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste technisch sicherstellen, dass Anrufe abgebrochen werden, wenn sie folgende Rufnummern anzeigen:

-den Notruf 110 und 112,

-hochpreisige Rufnummern wie (0)900 oder (0)137,

-Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste sowie

-Anrufe aus ausländischen Netzen, bei denen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden. Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.

Bekommen Sie wegen der oben genannten Anonymisierungspflicht verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer, so wird es für Sie nicht unbedingt leichter, denn nicht alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer sind per se unseriös. Anrufer:innen können Gründe haben, warum sie ihre Rufnummer unterdrücken. Die Verbraucherzentralen raten allgemein dazu, sich der Identität der Anrufenden zu vergewissern.

Quelle Verbraucherzentrale

Continue Reading

auf Deutsch

Gutscheine als Weihnachtsgeschenk?

Published

on

Από

on-congerdesign-auf-Pixabay

Gesetzliche Verjährungsfrist

Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt für Gutscheine die gesetzliche Verjährungsfrist.

Das bedeutet, sie können grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende jenes Jahres eingelöst werden, in dem sie ausgestellt wurden. Durch Regelungen im Kleingedruckten dürfen Unternehmen allerdings auch kürzere Fristen vereinbaren, wenn dies besondere Umstände im Einzelfall rechtfertigen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn kein Geldwert geschuldet ist, sondern eine konkrete Dienstleistung oder ein Produkt. Bei beiden kann der Wert durch Lohn- und andere Kostensteigerungen nämlich erheblich steigen. Eine pauschale Befristung auf ein Jahr bei reinen Geldwertgutscheinen benachteiligt aus Sicht der Verbraucherzentralen Verbraucher*innen unangemessen und ist daher unwirksam. So sah das bereits das OLG München in seiner Entscheidung vom 24.07.2012 (29 U 4761/10).

Rabattgutscheine

Bei Rabattgutscheinen, die kostenlos zu Marketingzwecken ausgegeben werden, können Unternehmen allerdings eine kürzere Gültigkeitsdauer festlegen.

Gutscheine und Insolvenz

Geht das Unternehmen, das den Wertgutschein ausgestellt hat, in Insolvenz, kann dieser nur noch zur Insolvenztabelle angemeldet werden und ist damit so gut wie wertlos. Gutscheininhaber*innen tragen damit ein nicht ganz unerhebliches Insolvenzrisiko.

Quelle Verbraucherzentrale Berlin

Continue Reading

auf Deutsch

Geschirr aus Bioplastik – Sicherheit bei der Verwendung?

Published

on

Από

Photo: Bild von BRRT auf Pixabay

Verbraucherzentralen nehmen Brotdosen, Geschirr und Besteck aus nachwachsenden Rohstoffen ins Visier Trinkflaschen, Geschirr, Brettchen und Besteck sind für den Lebensmittelkontakt gemacht. Bestimmte Materialmischungen oder ein fehlerhafter Gebrauch begünstigen jedoch, dass die Küchengegenstände Schadstoffe abgeben. Diese können dann auf das Essen übergehen.

In einem bundesweiten Marktcheck untersuchten die Verbraucherzentralen 48 Küchenutensilien, die aus oder mit nachwachsenden Rohstoffen wie Bambus, Rohrzucker oder Holzfasern hergestellt wurden. Das Ergebnis: Einige dieser Produkte dürften aufgrund ihrer Zusammensetzung gar nicht im Handel sein, während bei anderen wichtigen Informationen für eine sichere Verwendung fehlten.



Gefährliche Materialmischungen

Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass unterschiedlichste Materialien und Rohstoffe zur Herstellung von Küchenutensilien zum Einsatz kamen. Allgemeine Angaben wie „pflanzliche Rohstoffe” oder „Bioplastik” wurden meist ergänzt. Genannt wurden zum Beispiel Rohstoffe wie „Bambus” oder „Weizenstroh”. Die vollständige Zusammensetzung blieb jedoch häufig unklar.

Bei vier Produkten gehen die Verbraucherzentralen aufgrund der Materialangaben davon aus, dass diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprachen. Bei einigen waren einem Kunststoff als Füllstoff Bambusfasern beigemischt. „Diese Materialmischungen sind dafür bekannt, schädliche Stoffe an die Lebensmittel, die mit ihnen in Kontakt kommen, abzugeben“, erklärt Dr. Britta Schautz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. Die Gefahr besteht besonders dann, wenn zum Beispiel aufgrund mangelnder Kennzeichnung zu heiße Lebensmittel eingefüllt werden oder das Geschirr zu heiß gespült wird.

Weitere fünf Gegenstände enthielten Kunststoffgemische mit Holzmehlen oder -fasern. Auch diese werden nach einer gesetzlichen Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein.



Nachhaltigkeit als Verkaufsargument

Bei einigen Verbraucher/innen hat gerade der Nachhaltigkeitsaspekt eine kaufentscheidende Bedeutung. Die Mehrheit der Produkte warb mit Nachhaltigkeitsversprechen. Begriffe wie „biobasiert”, „umweltfreundlich”, „wiederverwendbar” oder „nachhaltig” wurden werbewirksam eingesetzt. Diese Begriffe sind jedoch überwiegend nicht rechtlich definiert.

Quelle Verbraucherzentrale Berlin

Continue Reading

auf Deutsch

Verbraucherzentrale warnt vor Fake-Shops mit alkoholischen Getränken

Published

on

Από

Photo:Pexels auf Pixabay

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt aktuell vor betrügerischen Online-Shops, die alkoholische Getränke zu vermeintlichen Schnäppchenpreisen anbieten. „Kriminelle nutzen die steigende Nachfrage nach Spirituosen, Wein und anderen alkoholischen Getränken in den letzten Wochen des Jahres gezielt aus, um Verbraucherinnen und Verbraucher in die Fake-Shop-Falle zu locken“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg

Webseiten wie alltimesupermarket.com, thebottleclubs.shop, biovinos.shop, evas-getraenkemarkt.com oder angelikas-leckerlies.com geben vor, hochwertige alkoholische Getränke zu besonders günstigen Konditionen zu verkaufen. „Wer auf solchen Seiten etwas bestellt, läuft jedoch Gefahr, seine Ware nie zu erhalten. Geleistete Zahlungen sind unwiederbringlich verloren“, warnt Rehberg.

Die Vorweihnachtszeit und der Jahreswechsel führen traditionell zu einer höheren Nachfrage nach besonderen Getränken für festliche Anlässe. „Die Betreiber von Fake-Shops machen sich dieses Kaufinteresse zunutze. Mit vermeintlichen Sonderangeboten locken sie Verbraucher und Verbraucherinnen auf ihre Seiten“, erläutert Verbraucherschützerin Rehberg.



Vor allem bei Saisonartikeln sollten Käuferinnen und Käufer wachsam sein. Gerade wenn ein Angebot besonders attraktiv erscheint, ist es laut Rehberg ratsam, den Online-Shop vor einer Bestellung sorgfältig zu prüfen. Ist das Impressum des Shops vollständig? Stimmt die Handelsregisternummer? Ist die angegebene Telefonnummer zu erreichen? Bietet der Shop sichere Bezahlmethoden wie den Kauf auf Rechnung an?

Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht auf ihrer Internetseite regelmäßig betrügerische Online-Shops und gibt hilfreiche Tipps für den sicheren Einkauf im Internet: www.vzhh.de/fake-shop-liste.

Quelle Verraucherzentrale Hanmburg

Continue Reading

auf Deutsch

Eine informative Presseveranstaltung für den Naxos g.U. Graviera fand mit großem Erfolg im Illuseum in Berlin statt.

Published

on

Από

Im Rahmen des europäischen Projekts “Informations- und Werbemaßnahmen für Graviera Naxos g.U. in Griechenland und Deutschland” mit der Überschrift “The Pleasure of European P.D.O. Products, Graviera Naxou P.D.O.” fand am 24. März 2024 eine Presseveranstaltung im Illuseum Berlin statt.

An der Veranstaltung nahmen der Präsident und CEO von EAS Naxou, dem Empfänger des Förderprogramms, Herr Kapounis Dimitrios, der Vizepräsident der Genossenschaft, Herr Valeris Iakovos, der CEO von Qualitycert Limited, der für die Durchführung des Programms zuständigen Organisation, teil, Frau Paraskevi Tegou, sowie eine Reihe angesehener Journalisten von Informations- und Unterhaltungsfernsehsendungen, wichtige Vertreter der Kultur und Meinungsträger, die über das Programm informiert wurden.

Besonders hervorgehoben wurden die Ziele des Programms in Bezug auf die Information und Sensibilisierung der Verbraucher für europäische Erzeugnisse mit Graviera Naxos g.U., wobei der Käse “Naxos Graviera g.U.” der Mittelpunkt der Veranstaltung war. Darüber hinaus wurden ausführliche Informationen über die hohen Standards, die bei der Herstellung von Naxos Graviera g.U. gelten, sowie über die Rückverfolgbarkeit und die besonderen Qualitätsmerkmale des Käses gegeben.

Die Veranstaltung wurde auch durch die Anwesenheit des Leiters des Amtes für Wirtschafts- und Handelsangelegenheiten der griechischen Botschaft in Berlin, Herrn Theodoros Xypolias, geehrt.

Zu Beginn seiner Rede gab Herr Xypolias eine kurze Beschreibung der Merkmale, die den Graviera Naxos, auszeichnen. Anschließend betonte er die Bedeutung der Einführung von Naxos Graviera auf dem deutschen Markt und gab den Anstoß für gemeinsame Anstrengungen zur Durchführung weiterer Werbemaßnahmen.

Anschließend ergriff Frau Tegou das Wort, die betonte, dass das Ziel der Kampagne die internationale und nationale Anerkennung des Produkts auf den Märkten sei, und informierte die Öffentlichkeit über die besonderen Eigenschaften von Graviera Naxos g.U., insbesondere in Bezug auf Qualität und Geschmack, und verwies schließlich auf die im Programm vorgesehenen Werbemaßnahmen zur Förderung von Graviera Naxos g.U. , in den Zielländern der Kampagne.

des Vizepräsidenten der Genossenschaft, Herrn Iakovos Valeris,

Es folgte der Vortrag des Agrarwissenschaftlers Evangelos Karousis, der über die Produktionsstufen des Naxos Graviera und dessen Ernährungswert sprach.

Die Veranstaltung wurde mit einer Rede des Vizepräsidenten der Genossenschaft, Herrn Iakovos Valeris, abgeschlossen, der den Gästen dankte und sie ermutigte, Naxos Graviera zu probieren.

Es ist erwähnenswert, dass das Menü an dem Käse Graviera Naxos g.U. angepasst wurde, was die Gäste sehr erfreute und begeistert kommentiert wurde.

Schließlich wurde die Veranstaltung durch die Anwesenheit des Generaldirektors für zeitgenössische Kultur des Kultusministeriums, Herrn Georgios Kakavas, des Direktors des Konsulats in Berlin, Herrn Iias Kluvatos, sowie der Leiterin des Berliner Büros für diplomatische Öffentlichkeitsarbeit, Frau Louka geehrt.

Anzeige

Continue Reading

ΔΙΑΒΑΣΤΕ ΚΑΙ ΔΙΑΔΩΣΤΕ ΤΗΝ ΗΛΕΚΤΡΟΝΙΚΗ ΕΚΔΟΣΗ ΤΟΥ ΕΥΡΩΠΟΛΙΤΗ

Advertisement Europolitis

ΕΝΤΥΠΕΣ ΕΚΔΟΣΕΙΣ – GEDRUCKTE VERSIONEN

Advertisement Europolitis

Like us on Facebook

Advertisement
Advertisement Europolitis