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Bundespolizei informiert über falschen Kettenbrief in den sozialen Netzwerken

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Es ist wieder einmal soweit. Seit circa 2009 verbreitet sich ein Kettenbrief in den sozialen Netzwerken. Jedes Jahr wird durch die Erinnerungsfunktion auf Facebook dieser Kettenbrief wieder in “Erinnerung” gerufen, wodurch er erneut tausendfach geteilt wird und auch in andere soziale Netzwerke wie WhatsApp und Co. gelangt.

In dem Schreiben wird vor mit “Gift/ Drogen getränkten Visitenkarten” gewarnt. Als Absender wird der Leiter des Ermittlungsdienstes der Bundespolizeiinspektion Dortmund genannt.

Ein Beispielbrief: _______________________________________________________________

❗❗❗❗Vorsicht❗❗❗Bitte weiterleiten an alle, die ihr kennt. An einer Tankstelle tankte eine Frau ihr Auto, da wurde sie von einem Mann, als Maler bekleidet, angesprochen, ob er ihr helfen könne. Sie verneinte… Er bot ihr seine Visitenkarte an, falls sie mal einen Maler bräuchte. Nach einem hin und her, um ihn loszuwerden, nahm sie die Visitenkarte an und der dubiose Herr stieg in ein Auto ein, das von einem zweiten Mann gelenkt wurde, und sie fuhren davon. Nachdem sie losfuhr, fühlte sie sich immer berauschter und hatte Mühe zu atmen. Sie öffnete das Fenster und bemerkte gleichzeitig, dass dieser komische Geruch von ihrer Hand stammt, mit der sie die Visitenkarte entgegen nahm !! Die 2 Männer verfolgten sie. Da es ihr sichtlich immer schlechter ging, fuhr sie auf den nächsten Parkplatz, stoppte, begann wie wild zu hupen und schrie um Hilfe. Die 2 Verfolger flüchteten, ihr ging es aber immer schlechter. DIE VISITENKARTE WURDE IN EINE FLÜSSIGE DROGE GETRÄNKT, die BURUNDANGA heißt sie wird von Kriminellen verwendet, um Leute zu berauben oder zu vergewaltigen !!! Diese Droge kann über die verschiedensten Arten an jeden übertragen werden und somit diese Person außer Gefecht setzen!!!!! Diese Substanz ist viel schädlicher und wirksamer als jegliche ursprüngliche Drogen oder Schlafmittel. Also, nehmt keine Visitenkarten oder ähnliches von Wildfremden an!!!!

Ähnliche Maschen: Sie werfen eine Visitenkarte in den Briefkasten und warten im Auto bis jemand reintappt und dann schlagen sie zu!!! – Andere Möglichkeit sind die VISITENKARTE an der Scheibe der Fahrerseite befestigen!!! SEID VORSICHTIG und warnt so viel Leute wie möglich.

PHK Wolfgang Schmitz Leiter Ermittlungsdienst Bundespolizeiinspektion Dortmund _______________________________________________________________

BEI DIESEM KETTENBRIEF HANDELT ES SICH SCHLICHT UM EINE FALSCHINFORMATION. DER BUNDESPOLIZEI IST WEDER EIN SOLCHER SACHVERHALT BEKANNT NOCH WARNT DIE BUNDESPOLIZEI VOR EINEM SOLCHEN!

Die Bundespolizei rät deshalb, solche Falschinformationen zu ignorieren und nicht weiter zu verbreiten. Insbesondere bei “unglaublichen/ kuriosen” Sachverhalten macht es Sinn, sich vorher über verschiedene unabhängige Quellen zu informieren. Zum Beispiel über sogenannte “Hoax Suchmaschinen” (Hoax Search) im Internet können schon vorab nützliche Informationen über den Wahrheitsgehalt solcher Falschinformationen erlangt werden. Zusätzlich sollten Falschmeldung (FakeNews) an den Betreiber des sozialen Netzwerks gemeldet werden.

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Altes Haus, neue Besitzer: Diese Sanierungspflichten haben Erben

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Rund 430.000 Immobilien werden jedes Jahr in Deutschland vererbt. Die Mehrheit davon sind Eigentumswohnungen und Wohnhäuser. Wechselt – wie im Erbfall – der Eigentümer, entstehen Pflichten für den neuen Besitzer. Darunter: die Erfüllung energetischer Standards bei Heizung und Wärmedämmung. Nach dem Eigentümerwechsel haben die neuen Besitzer zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Während Käufer sich dieser Tatsache in der Regel bewusst sind, trifft die Sanierungspflicht manche Erben vor allem älterer Ein- und Zweifamilienhäuser völlig unvorbereitet.

Austausch von Standardheizkesseln

Ein zentrales Element der Sanierungspflicht ist die Modernisierung veralteter Heizungen – auch in geerbten Immobilien. Standardheizkessel, die 30 Jahre oder älter sind, müssen ausgetauscht werden. Nur Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel dürfen weiter in Betrieb bleiben.

Nachrüstpflichten bei der Wärmedämmung

Neben der Heizungsanlage spielt auch die Wärmedämmung eine zentrale Rolle: Erben müssen die oberste Geschossdecke oder die darüber liegende Dachfläche nachträglich dämmen.

Förderung für die Sanierungspflicht

Für die Sanierung ihres Hauses können Erben Zuschüsse erhalten. Bei der Heizung unterstützt der Staat den Wechsel zu erneuerbaren Energien im Eigenheim mit bis zu 70 Prozent der Kosten. Für die nachträgliche Wärmedämmung ist ebenfalls eine Förderung möglich.

Quelle Verbraucherzentrale Bayern

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Sextortion: Erpressung mit intimen Aufnahmen nimmt auch unter Kindern und Jugendlichen zu

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Gerd Altmann auf Pixabay

Etwa vier Prozent aller im Vorjahr von Cyberkriminalität Betroffenen wurden mit intimen Inhalten wie etwa Nacktbildern erpresst – so der Cybersicherheitsmonitor 2024. Täterinnen und Täter treten dabei oft über soziale Netzwerke, Datings-Apps oder Gaming-Chats gezielt mit auch jungen Opfern in Kontakt. Um deren Vertrauen zu gewinnen, täuschen sie Gemeinsamkeiten vor und geben bspw. an, dieselben Interessen zu haben. Oft verlagern sie die anfangs lockeren, freundschaftlichen Chats nach kurzer Zeit in andere Kanäle wie etwa Messenger-Dienste. So umgehen sie Maßnahmen, die die ursprünglichen Plattformen z. B. zum Schutz von Minderjährigen getroffen haben. Aus einfachen Gesprächen entstehen später Forderungen nach Nacktbildern oder -videos.



In anderen Fällen sind die Täterinnen und Täter Menschen aus dem sozialen Umfeld der Opfer, darunter etwa Ex-Partnerinnen und -Partner. Was beide Fälle gemeinsam haben: Die Betroffenen werden mit der Drohung erpresst, die intimen Aufnahmen zu veröffentlichen. Täterinnen und Täter fordern dann z. B. Geldzahlungen oder weitere Aufnahmen von ihnen.

Immer öfter findet dieses Phänomen, auch Sextortion genannt (nach „Extortion“, englisch für „Erpressung“), auch unter Kindern und Jugendlichen statt. Die Täter sind in den meisten Fällen männlich und stammen entweder aus dem direkten sozialen Umfeld, z. B. der Schule, können aber auch Fremde sein. Hier sind Eltern und Schulen gefragt: Prävention beginnt mit der Aufklärung über die potenziellen Gefahren im Umgang mit der eigenen Online-Präsenz.

Quelle www.polizei-beratung.de

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Vorsicht: Falsche Polizisten am Telefon

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Photo: von Mohamed Hassan auf Pixabay

Warnung: Trickbetrüger geben sich am Telefon als Polizisten aus und fordern Geld oder Kontodaten. Ebenfalls beliebte Masche: Automatische Ansagen, die angeblich von “Europol”, “Interpol” oder dem Bundeskriminalamt (BKA) stammen.

Bundesweit werden immer wieder – vorwiegend ältere – Menschen Opfer von Trickbetrügern, die sich am Telefon als Polizisten ausgeben. Bekannt sind dabei vor allem folgende zwei Methoden:

Angebliche Einbruchserie

Die erste Kontaktaufnahme verläuft über das Telefon.

Die Anrufer behaupten, es gäbe Hinweise auf einen geplanten Einbruch. Damit gelingt es den Betrügern immer wieder, ihren vorher ausgesuchten Opfern glaubwürdig zu vermitteln, dass Geld und Wertsachen im Haus nicht sicher seien. Daher müsste alles in Sicherheit gebracht werden. Ein Polizist in Zivil würde vorbeikommen, um Wertsachen und Geld abzuholen.

Da die Täter überaus vertrauenserweckend und rhetorisch geschickt auftreten, fällt es den Geschädigten oft sehr schwer, die Betrugsmasche zu durchschauen. Reagiert ein Opfer dann doch einmal misstrauisch, wird es unter Druck gesetzt: Ihm wird der Vorwurf gemacht, eine polizeiliche Ermittlung zu behindern, wenn es nicht kooperiere oder sich nicht zu absoluter Verschwiegenheit verpflichte.

Angebliche Ermittlungen von Europol oder Interpol

Häufig geben sich Kriminelle am Telefon auch als Ermittler von Europol oder Interpol aus. In vielen Fällen hören Betroffene erst eine automatische Ansage und sollen dann eine Taste drücken, um mit einem Mitarbeiter verbunden zu werden. Der versucht dann ein Gespräch zu führen, oft auf Englisch. Angeblich werde gegen die Angerufenen oder gegen ihre Familienangehörigen wegen Problemen mit Bankkonten, Ausweisen oder anderer Straftaten ermittelt. Wer keine Auskunft erteilt, wird mit Haftstrafe bedroht.

Letztlich fordern die Anrufer dazu auf, Geld auf Konten im Ausland oder Konten für Kryptowährungen zu überweisen. Das würden echte Polizeibehörden niemals machen!

Glauben Sie, Opfer eines Betrugs geworden zu sein? Wenden Sie sich sofort an die örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige!

Besserer Schutz vor Identitätstäuschung durch Rufnummer-Manipulation

Obwohl es gesetzlich verboten ist, ist es in Zeiten der IP-Telefonie recht einfach, einen Telefonanschluss so zu manipulieren, dass beim Angerufenen eine andere Telefonnummer als die tatsächliche angezeigt wird. Das nennt man Call-ID-Spoofing. Betrüger geben sich nicht nur als Polizisten aus, sondern auch zum Beispiel als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung, der Verbraucherzentrale oder von Microsoft. Die Anrufer arbeiten aber tatsächlich bei keiner der genannten Einrichtungen, sondern meist in einem Call-Center. Oft sind die im Ausland. Dadurch wird es schwer für Strafverfolgungsbehörden, die Verantwortlichen schnell zu fassen.

Notrufabfragestellen der Polizei rufen immer mit den Ortsnetzrufnummern der einzelnen Polizeidienststellen an und über die Notrufnummer selbst können tatsächlich gar keine Anrufe aufgebaut werden. Solche Anrufe hatten immer einen kriminellen Hintergrund. In der Regel versuchten die Täter durch Vortäuschen unterschiedlichster Legenden, vor allem an das Geld ihrer Opfer zu gelangen.

Seit dem 1. Dezember 2022 müssen Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste technisch sicherstellen, dass Anrufe abgebrochen werden, wenn sie folgende Rufnummern anzeigen:

-den Notruf 110 und 112,

-hochpreisige Rufnummern wie (0)900 oder (0)137,

-Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste sowie

-Anrufe aus ausländischen Netzen, bei denen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden. Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.

Bekommen Sie wegen der oben genannten Anonymisierungspflicht verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer, so wird es für Sie nicht unbedingt leichter, denn nicht alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer sind per se unseriös. Anrufer:innen können Gründe haben, warum sie ihre Rufnummer unterdrücken. Die Verbraucherzentralen raten allgemein dazu, sich der Identität der Anrufenden zu vergewissern.

Quelle Verbraucherzentrale

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Winterreifenpflicht: Das gilt im Ausland

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pixabay/ No13_No Name

In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Stattdessen gilt: Sind die Straßenverhältnisse winterlich, also beispielsweise bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte, darf man nur mit Winterreifen unterwegs sein. Im benachbarten Ausland sieht es hingegen zum Teil anders aus. Die ADAC Clubjuristen klären auf, was es in Sachen Winterreifen im Ausland zu beachten gibt.

Einfach ist es in Österreich. Hier gilt eine ähnliche Regelung wie in Deutschland: Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen vom 1. November bis 15. April Winterreifen oder je nach Beschilderung Schneeketten aufgezogen werden. Hält man sich nicht daran, muss man tief in die Tasche greifen – in Extremfällen drohen Bußgelder sogar bis zu 5000 Euro.

Komplizierter wird es hingegen in Italien. Es gibt keine landesweit einheitlichen Regelungen, denn jede Provinz kann selbst entscheiden, wie sie eine Winterreifenpflicht handhaben möchte. Auf die Regelungen wird an den jeweiligen Straßen mit Beschilderung hingewiesen.

In Frankreich gilt eine permanente Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und 31. März – jedoch nur für Bergregionen. Durch Beschilderung kann auch in anderen Regionen kurzfristig eine Winterreifenpflicht angeordnet werden. Wer ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße von 135 Euro rechnen. Außerdem kann die Weiterfahrt untersagt werden.

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es auch in der Schweiz nicht. Jedoch können hier Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. So droht eine Mithaftung, wenn es zu Unfällen mit Sommerbereifung bei winterlichen Verhältnissen kommt. Mit extra Beschilderungen kann eine Schneekettenpflicht angeordnet werden.

Luxemburg

Bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Schneematsch, Glatteis und Raureif) müssen die Fahrzeuge mit Winterreifen bestückt sein. Als Winterreifen gelten Reifen mit M+S-Kennzeichnung oder Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) mit einer Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Autobus, Lkw, eine Zugmaschine oder einen anderen Schwertransporter, müssen die Antriebsachsen mit Winterreifen ausgerüstet sein. Keine Winterreifen-Pflicht besteht für Motorräder, Quads und andere Leichtfahrzeuge.

Bei Verstößen drohen Geldbußen von 49 Euro, bei Behinderung des Straßenverkehrs drohen 74 Euro Strafe.

Quelle Adac

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