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Warum sollten Sie den Strom- oder Gasanbieter wechseln?

Wer kann den Anbieter wechseln?
Sie können Ihren Stromanbieter frei wählen – auch als Mieter:in. Beim Gas sieht es etwas anders aus: Für jede Gaszentralheizung gibt es nur einen Lieferanten. Viele Mieter:innen können deshalb nicht selbst den Gasanbieter wechseln. Mieter:innen im Mehrfamilienhaus können deshalb in der Regel nur dann ihren Gasanbieter selbst wählen, wenn sie eine Gasetagenheizung haben. Ansonsten kann man aber als Mieter durchaus seinen Vermieter auffordern, den Gasversorger zu wechseln, insbesondere dann, wenn der Vermieter noch Verträge beim Grundversorger hat.
Sowohl beim Strom als auch beim Gas gibt es eine große Auswahl von Anbietern. Auch wer mit Strom heizt, kann den Anbieter wechseln.
Wie viel Geld spare ich mit einem Anbieterwechsel?
Das ist sehr unterschiedlich und hängt von dem Preisniveau ab, das man mit seinem aktuellen Anbieter vereinbart hat. In der Grundversorgung Strom zahlen Sie aktuell (Stand Februar 2024) durchschnittlich rund 40 Cent pro Kilowattstunde plus Grundpreis. Eine Familie, die in einen Tarif mit 30 Cent pro Kilowattstunde wechselt, spart in etwa 300 bis 400 Euro pro Jahr, je nach Verbrauch. Da es aber bei den Grundversorgern deutliche Preisunterschiede gibt, variiert auch die Ersparnis entsprechend.
Die Gasgrundversorgung kostet durchschnittlich in etwa 13 Cent pro Kilowattstunde plus Grundpreis. Am Markt gibt es bereits Tarife ab ca. 9 Cent pro Kilowattstunde. Eine Familie mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch kann in diesem Beispiel 800 Euro pro Jahr sparen.
Quelle Verbraucherzentrale
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NATO-Treffen in Helsinki: Gemeinsam die Überwachung der Infrastruktur im Ostseeraum verbessern

Dienstag, 14. Januar 2025
Bei einem Treffen der NATO-Ostseeanrainerstaaten in Helsinki stand die Sicherheit des Ostseeraums im Zentrum. Auch die deutsche Marine soll sich dort an der Überwachung der Infrastruktur beteiligen, so der Kanzler in einem anschließenden Statement.
Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der NATO-Ostseeanrainer haben sich in Helsinki mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte und der EU-Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen getroffen, um die Sicherheit des Ostseeraums zu verbessern. Nachdem mehrere Unterwasserkabel gekappt worden sind – dabei besteht zumindest der Verdacht vorsätzlichen Handelns – sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Unterwasser-Infrastruktur der Daten- und Stromkabel in der Ostsee zu sichern.
Auch die deutsche Marine soll sich dort an der Überwachung der Infrastruktur beteiligen, so Bundeskanzler Olaf Kanzler in einem anschließenden Statement.
Lesen Sie hier das Wichtigste in Kürze:
- Überwachung verbessern: Die NATO hat zur Erstellung von Lagebildern und zur Überwachung des Ostseeraums bereits eine eigene Einheit eingerichtet. Um deren Möglichkeiten zu verbessern, wurde die Aktivität „Baltic Sentry“ beschlossen, daran wird sich auch die Bundeswehr mit Schiffen und Flugzeugen beteiligen. Darüber hinaus sollen die technologischen Möglichkeiten zur Überwachung des Ostseeraums gemeinsam mit der Rüstungsindustrie weiterentwickelt und ausgeweitet werden.
- Rechtliche Maßnahmen ausloten: Eine Arbeitsgruppe der Außenministerien der Anrainerstaaten wird über rechtliche Maßnahmen beraten, die gegen Schiffe eingesetzt werden können, welche Schäden verursachen. Gegebenenfalls werden auch zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der EU und der nationalen Gesetzgebung nötig.
- Sanktionen gegen russische Schattenflotte: Sanktionen gegen die russische Schattenflotte werden ausgeweitet – Russland benutzt unter fremder Flagge fahrende Schiffe, um die Sanktionen wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine zu umgehen.
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Bundeskanzler Olaf Scholz
«Wir haben uns hier in Finnland getroffen, zum ersten Mal seit Finnlands Mitgliedschaft in der NATO. Ein NATO-Treffen in Finnland, ein besonderer Moment aus wichtigem Anlass. Wir haben in der letzten Zeit mehrere Vorfälle gesehen, bei denen es Zerstörung kritischer Infrastruktur innerhalb der Ostsee gegeben hat, etwas, das uns besorgt machen muss, weil immer wieder sehr offensichtlich ist, dass das Attacken sind, die nach allem, was man plausibel annehmen muss, nicht zufällig geschehen sind. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns verabreden, wie wir mit solchen Dingen umgehen. Diese kritischen Infrastrukturen, die Daten- und Informationsaustausch sowie die Strom- und Gaslieferungen möglich machen, sind von allergrößter Bedeutung für die Sicherheit unserer Länder. Deshalb müssen wir alles dafür tun, dass wir diese kritischen Infrastrukturen sichern können. Wir haben hier eine ganze Reihe von Verabredungen getroffen und vorgeschlagen, dass wir das in der Europäischen Union und in der NATO weiterdiskutieren.
Zunächst einmal können wir auf eine Initiative zurückgreifen, die ich zusammen mit dem norwegischen Ministerpräsidenten vor einiger Zeit ergriffen habe, dass nämlich die NATO eine eigene Einheit einrichtet, die sich mit der Frage der Lagebilderstellung und der Überwachung beschäftigt. Das ist mittlerweile geschehen und ein ganz, ganz wichtiger Schritt….»
Quelle : : Bundesregierung
Foto: Bundesregierung/Steffen Kugler
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Gutscheine als Weihnachtsgeschenk?

Gesetzliche Verjährungsfrist
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt für Gutscheine die gesetzliche Verjährungsfrist.
Das bedeutet, sie können grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende jenes Jahres eingelöst werden, in dem sie ausgestellt wurden. Durch Regelungen im Kleingedruckten dürfen Unternehmen allerdings auch kürzere Fristen vereinbaren, wenn dies besondere Umstände im Einzelfall rechtfertigen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn kein Geldwert geschuldet ist, sondern eine konkrete Dienstleistung oder ein Produkt. Bei beiden kann der Wert durch Lohn- und andere Kostensteigerungen nämlich erheblich steigen. Eine pauschale Befristung auf ein Jahr bei reinen Geldwertgutscheinen benachteiligt aus Sicht der Verbraucherzentralen Verbraucher*innen unangemessen und ist daher unwirksam. So sah das bereits das OLG München in seiner Entscheidung vom 24.07.2012 (29 U 4761/10).
Rabattgutscheine
Bei Rabattgutscheinen, die kostenlos zu Marketingzwecken ausgegeben werden, können Unternehmen allerdings eine kürzere Gültigkeitsdauer festlegen.
Gutscheine und Insolvenz
Geht das Unternehmen, das den Wertgutschein ausgestellt hat, in Insolvenz, kann dieser nur noch zur Insolvenztabelle angemeldet werden und ist damit so gut wie wertlos. Gutscheininhaber*innen tragen damit ein nicht ganz unerhebliches Insolvenzrisiko.
Quelle Verbraucherzentrale Berlin
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Bis zu 19 Prozent Aufpreis für neues Baujahr, bis zu 12 Prozent für eigenen Garten – diese Merkmale verteuern die Miete

In deutschen Großstädten wird die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung angesichts hoher Mieten immer schwieriger. Wer bei der Wohnungswahl zudem Wert auf bestimmte Ausstattungsmerkmale und Eigenschaften wie Baujahr, Energiestandard oder Garten legt, muss mitunter noch deutlich tiefer ins Portemonnaie greifen: Je nach Merkmal kann die Angebotsmiete um bis zu 19 Prozent höher ausfallen
Das zeigt eine Analyse von immowelt, in der die Auswirkungen verschiedener Merkmale auf die Angebotsmiete in Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt untersucht wurden. Zur besseren Einordnung wurden außerdem deutschlandweite Durchschnittswerte auf Grundlage der 15 Großstädte mit mehr als 500.000 Einwohnern ermittelt.
Deutlicher Aufpreis für moderne Wohnung
Mit erhöhten Ausgaben für die Miete müssen vor allem Wohnungssuchende rechnen, die ein modernes Zuhause bevorzugen. Neuwertige Wohnungen bieten in der Regel einen höheren Wohnkomfort, was jedoch seinen Preis hat: In den 15 größten deutschen Städten liegt die Angebotsmiete von Wohnungen mit Baujahr nach 2010 im Durchschnitt um 12,5 Prozent höher als für Objekte aus den 1990er-Jahren.
In den 5 einwohnerstärksten Städten fallen die Mietpreisaufschläge zum Teil noch deutlicher aus: So müssen Wohnungssuchende in Berlin mit Mehrkosten von 18,6 Prozent für eine neueres Baujahr rechnen, in Hamburg sind es 15,2 Prozent. Wer hingegen eine Mietwohnung mit Baujahr nach 2010 in München sucht, zahlt nur 4,7 Prozent mehr als für eine 90er-Jahre-Wohnung. Allerdings ist das Mietpreisniveau in der Isarmetropole generell deutlich höher als in den anderen Metropolen.
Hoher Energiestandard treibt Miete
Ein zunehmend wichtiges Kriterium für Wohnungssuchende ist auch die Energieeffizienz. Schließlich versprechen Immobilien mit guter Dämmung und moderner Heizanlage einen geringeren Energieverbrauch und folglich niedrigere Nebenkosten. Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten sind Mietwohnungen mit guten Verbrauchswerten begehrt. Dafür müssen sich Wohnungssuchende jedoch auf eine höhere Kaltmiete einstellen: Im Durchschnitt fällt die Angebotsmiete einer Wohnung mit der besten Energieeffizienzklasse A+ in den 15 größten Städten um 15,7 Prozent höher aus als für ein vergleichbares Objekt mit mittlerer Energieklasse D. Selbst Mietwohnungen mit Energieklasse B erzielen im Schnitt noch einen Aufpreis von 6,3 Prozent gegenüber dem mittleren Standard.
Frischluft kostet Geld: Aufschläge für Balkon und Garten
Wer ein Zuhause mit Balkon oder Garten bevorzugt, darf sich ebenfalls auf höhere Ausgaben für die Miete einstellen. Verfügt eine Wohnung über einen Balkon, liegt der Aufschlag in den Top15-Städten bei durchschnittlich 4,6 Prozent gegenüber Objekten ohne außenliegende Fläche. Mietwohnungen mit Garten sind um 7,9 Prozent teurer.
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Geschirr aus Bioplastik – Sicherheit bei der Verwendung?

Verbraucherzentralen nehmen Brotdosen, Geschirr und Besteck aus nachwachsenden Rohstoffen ins Visier Trinkflaschen, Geschirr, Brettchen und Besteck sind für den Lebensmittelkontakt gemacht. Bestimmte Materialmischungen oder ein fehlerhafter Gebrauch begünstigen jedoch, dass die Küchengegenstände Schadstoffe abgeben. Diese können dann auf das Essen übergehen.
In einem bundesweiten Marktcheck untersuchten die Verbraucherzentralen 48 Küchenutensilien, die aus oder mit nachwachsenden Rohstoffen wie Bambus, Rohrzucker oder Holzfasern hergestellt wurden. Das Ergebnis: Einige dieser Produkte dürften aufgrund ihrer Zusammensetzung gar nicht im Handel sein, während bei anderen wichtigen Informationen für eine sichere Verwendung fehlten.
Gefährliche Materialmischungen
Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass unterschiedlichste Materialien und Rohstoffe zur Herstellung von Küchenutensilien zum Einsatz kamen. Allgemeine Angaben wie „pflanzliche Rohstoffe” oder „Bioplastik” wurden meist ergänzt. Genannt wurden zum Beispiel Rohstoffe wie „Bambus” oder „Weizenstroh”. Die vollständige Zusammensetzung blieb jedoch häufig unklar.
Bei vier Produkten gehen die Verbraucherzentralen aufgrund der Materialangaben davon aus, dass diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprachen. Bei einigen waren einem Kunststoff als Füllstoff Bambusfasern beigemischt. „Diese Materialmischungen sind dafür bekannt, schädliche Stoffe an die Lebensmittel, die mit ihnen in Kontakt kommen, abzugeben“, erklärt Dr. Britta Schautz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. Die Gefahr besteht besonders dann, wenn zum Beispiel aufgrund mangelnder Kennzeichnung zu heiße Lebensmittel eingefüllt werden oder das Geschirr zu heiß gespült wird.
Weitere fünf Gegenstände enthielten Kunststoffgemische mit Holzmehlen oder -fasern. Auch diese werden nach einer gesetzlichen Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein.
Nachhaltigkeit als Verkaufsargument
Bei einigen Verbraucher/innen hat gerade der Nachhaltigkeitsaspekt eine kaufentscheidende Bedeutung. Die Mehrheit der Produkte warb mit Nachhaltigkeitsversprechen. Begriffe wie „biobasiert”, „umweltfreundlich”, „wiederverwendbar” oder „nachhaltig” wurden werbewirksam eingesetzt. Diese Begriffe sind jedoch überwiegend nicht rechtlich definiert.
Quelle Verbraucherzentrale Berlin
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Verbraucherzentrale warnt vor Fake-Shops mit alkoholischen Getränken

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt aktuell vor betrügerischen Online-Shops, die alkoholische Getränke zu vermeintlichen Schnäppchenpreisen anbieten. „Kriminelle nutzen die steigende Nachfrage nach Spirituosen, Wein und anderen alkoholischen Getränken in den letzten Wochen des Jahres gezielt aus, um Verbraucherinnen und Verbraucher in die Fake-Shop-Falle zu locken“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg
Webseiten wie alltimesupermarket.com, thebottleclubs.shop, biovinos.shop, evas-getraenkemarkt.com oder angelikas-leckerlies.com geben vor, hochwertige alkoholische Getränke zu besonders günstigen Konditionen zu verkaufen. „Wer auf solchen Seiten etwas bestellt, läuft jedoch Gefahr, seine Ware nie zu erhalten. Geleistete Zahlungen sind unwiederbringlich verloren“, warnt Rehberg.
Die Vorweihnachtszeit und der Jahreswechsel führen traditionell zu einer höheren Nachfrage nach besonderen Getränken für festliche Anlässe. „Die Betreiber von Fake-Shops machen sich dieses Kaufinteresse zunutze. Mit vermeintlichen Sonderangeboten locken sie Verbraucher und Verbraucherinnen auf ihre Seiten“, erläutert Verbraucherschützerin Rehberg.
Vor allem bei Saisonartikeln sollten Käuferinnen und Käufer wachsam sein. Gerade wenn ein Angebot besonders attraktiv erscheint, ist es laut Rehberg ratsam, den Online-Shop vor einer Bestellung sorgfältig zu prüfen. Ist das Impressum des Shops vollständig? Stimmt die Handelsregisternummer? Ist die angegebene Telefonnummer zu erreichen? Bietet der Shop sichere Bezahlmethoden wie den Kauf auf Rechnung an?
Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht auf ihrer Internetseite regelmäßig betrügerische Online-Shops und gibt hilfreiche Tipps für den sicheren Einkauf im Internet: www.vzhh.de/fake-shop-liste.
Quelle Verraucherzentrale Hanmburg
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Für eine Welt ohne Rassismus! Für eine Gesellschaft gegen Diskriminierung, ohne Fremdenfeindlichkeit!

23o Kongress des Verbands griechischer Gemeinden in Deutschland
In einer Zeit, in der Europa und die Welt vor neuen Herausforderungen stehen und rassistische und nazistische Ideologien wieder an Boden gewinnen, ist unser Einsatz für Gleichheit und Integration wichtiger denn je.
Der Verband griechischer Gemeinden in Deutschland (OEK) setzt sich schon seit seiner Gründung (1966) konsequent gegen Diskriminierung und Rassismus ein. Unser Anliegen ist es, die Werte und Rechte aller Menschen zu schützen und eine Gesellschaft zu fördern, die auf Gleichheit, Chancengleichheit und Integration basiert.
Es ist erschreckend, dass Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Faschismus trotz der Fortschritte unserer Gesellschaft weiterhin bestehen. Für die OEK ist der Kampf gegen diese Phänomene keine vorübergehende Aufgabe, sondern ein kontinuierlicher Einsatz. Wir stellen uns sowohl organisiertem als auch individuellem Rassismus entschieden entgegen und setzen uns aktiv für Solidarität und Integration ein. Dabei ist uns wichtig, dass unsere Solidarität nicht auf einzelne Tage oder Anlässe beschränkt bleibt. Der Kampf gegen Rassismus erfordert unser Engagement an jedem einzelnen Tag.
Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, eine Gesellschaft aufzubauen, in der alle Menschen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder Religion die gleichen Rechte und Chancen haben. Nur durch vereinte Anstrengungen können wir eine Welt frei von Rassismus und Vorurteilen schaffen.
Köln 01.12.2024
- Οι Λειψοί στην κορυφή των ανερχόμενων προορισμών για ταξίδια περιπέτειας
- Τα σκίτσα του Βίκτωρος Ουγκώ στη Βασιλική Ακαδημία Τεχνών του Λονδίνου
- ΕΛΣΤΑΤ: Μείωση 5,3% σημείωσαν τον Ιανουάριο τα οδικά τροχαία ατυχήματα
- Οι ελεγκτές εναέριας κυκλοφορίας συμμετέχουν στην απεργία της 9ης Απριλίου
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