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Klimafreundliche Wärme: 2024 Förderung von bis zu 70% Prozent!

Laut Gesetz für Erneuerbares Heizen wird ab 1. Januar 2024 der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt. Spätestens bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
Umsteigen auf Erneuerbares Heizen: Möglichkeiten und Förderungen
Wer auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen möchte, kann mehrere Möglichkeiten nutzen: Um die Vorgaben des Gesetzes für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz) zu erfüllen, stehen verschiedene Erfüllungsoptionen zur Wahl – von der Wärmepumpe bis zur Hybridheizung.
Förderung
Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, kann dafür eine Förderung erhalten. Vorgesehen ist eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis einschließlich 2028 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Einkommensabhängig erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich noch einmal einen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Die Boni können miteinander kombiniert werden. Die Förderung darf aber 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen.
Ganz wichtig ist: Es geht nur um den Einbau neuer Heizungen! Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden und kaputte Heizungen können weiterhin repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung getauscht werden muss, zum Beispiel weil diese nicht mehr repariert werden kann, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen.
Quelle bmwsb
Winterreifenpflicht: Das gilt im Ausland
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Vorsicht: Falsche Polizisten am Telefon

Warnung: Trickbetrüger geben sich am Telefon als Polizisten aus und fordern Geld oder Kontodaten. Ebenfalls beliebte Masche: Automatische Ansagen, die angeblich von “Europol”, “Interpol” oder dem Bundeskriminalamt (BKA) stammen.
Bundesweit werden immer wieder – vorwiegend ältere – Menschen Opfer von Trickbetrügern, die sich am Telefon als Polizisten ausgeben. Bekannt sind dabei vor allem folgende zwei Methoden:
Angebliche Einbruchserie
Die erste Kontaktaufnahme verläuft über das Telefon.
Die Anrufer behaupten, es gäbe Hinweise auf einen geplanten Einbruch. Damit gelingt es den Betrügern immer wieder, ihren vorher ausgesuchten Opfern glaubwürdig zu vermitteln, dass Geld und Wertsachen im Haus nicht sicher seien. Daher müsste alles in Sicherheit gebracht werden. Ein Polizist in Zivil würde vorbeikommen, um Wertsachen und Geld abzuholen.
Da die Täter überaus vertrauenserweckend und rhetorisch geschickt auftreten, fällt es den Geschädigten oft sehr schwer, die Betrugsmasche zu durchschauen. Reagiert ein Opfer dann doch einmal misstrauisch, wird es unter Druck gesetzt: Ihm wird der Vorwurf gemacht, eine polizeiliche Ermittlung zu behindern, wenn es nicht kooperiere oder sich nicht zu absoluter Verschwiegenheit verpflichte.
Angebliche Ermittlungen von Europol oder Interpol
Häufig geben sich Kriminelle am Telefon auch als Ermittler von Europol oder Interpol aus. In vielen Fällen hören Betroffene erst eine automatische Ansage und sollen dann eine Taste drücken, um mit einem Mitarbeiter verbunden zu werden. Der versucht dann ein Gespräch zu führen, oft auf Englisch. Angeblich werde gegen die Angerufenen oder gegen ihre Familienangehörigen wegen Problemen mit Bankkonten, Ausweisen oder anderer Straftaten ermittelt. Wer keine Auskunft erteilt, wird mit Haftstrafe bedroht.
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Letztlich fordern die Anrufer dazu auf, Geld auf Konten im Ausland oder Konten für Kryptowährungen zu überweisen. Das würden echte Polizeibehörden niemals machen!
Glauben Sie, Opfer eines Betrugs geworden zu sein? Wenden Sie sich sofort an die örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige!
Besserer Schutz vor Identitätstäuschung durch Rufnummer-Manipulation
Obwohl es gesetzlich verboten ist, ist es in Zeiten der IP-Telefonie recht einfach, einen Telefonanschluss so zu manipulieren, dass beim Angerufenen eine andere Telefonnummer als die tatsächliche angezeigt wird. Das nennt man Call-ID-Spoofing. Betrüger geben sich nicht nur als Polizisten aus, sondern auch zum Beispiel als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung, der Verbraucherzentrale oder von Microsoft. Die Anrufer arbeiten aber tatsächlich bei keiner der genannten Einrichtungen, sondern meist in einem Call-Center. Oft sind die im Ausland. Dadurch wird es schwer für Strafverfolgungsbehörden, die Verantwortlichen schnell zu fassen.
Notrufabfragestellen der Polizei rufen immer mit den Ortsnetzrufnummern der einzelnen Polizeidienststellen an und über die Notrufnummer selbst können tatsächlich gar keine Anrufe aufgebaut werden. Solche Anrufe hatten immer einen kriminellen Hintergrund. In der Regel versuchten die Täter durch Vortäuschen unterschiedlichster Legenden, vor allem an das Geld ihrer Opfer zu gelangen.
Seit dem 1. Dezember 2022 müssen Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste technisch sicherstellen, dass Anrufe abgebrochen werden, wenn sie folgende Rufnummern anzeigen:
-den Notruf 110 und 112,
-hochpreisige Rufnummern wie (0)900 oder (0)137,
-Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste sowie
-Anrufe aus ausländischen Netzen, bei denen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden. Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.
Bekommen Sie wegen der oben genannten Anonymisierungspflicht verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer, so wird es für Sie nicht unbedingt leichter, denn nicht alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer sind per se unseriös. Anrufer:innen können Gründe haben, warum sie ihre Rufnummer unterdrücken. Die Verbraucherzentralen raten allgemein dazu, sich der Identität der Anrufenden zu vergewissern.
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- NATO-Treffen in Helsinki: Gemeinsam die Überwachung der Infrastruktur im Ostseeraum verbessern
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NATO-Treffen in Helsinki: Gemeinsam die Überwachung der Infrastruktur im Ostseeraum verbessern

Dienstag, 14. Januar 2025
Bei einem Treffen der NATO-Ostseeanrainerstaaten in Helsinki stand die Sicherheit des Ostseeraums im Zentrum. Auch die deutsche Marine soll sich dort an der Überwachung der Infrastruktur beteiligen, so der Kanzler in einem anschließenden Statement.
Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der NATO-Ostseeanrainer haben sich in Helsinki mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte und der EU-Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen getroffen, um die Sicherheit des Ostseeraums zu verbessern. Nachdem mehrere Unterwasserkabel gekappt worden sind – dabei besteht zumindest der Verdacht vorsätzlichen Handelns – sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Unterwasser-Infrastruktur der Daten- und Stromkabel in der Ostsee zu sichern.
Auch die deutsche Marine soll sich dort an der Überwachung der Infrastruktur beteiligen, so Bundeskanzler Olaf Kanzler in einem anschließenden Statement.
Lesen Sie hier das Wichtigste in Kürze:
- Überwachung verbessern: Die NATO hat zur Erstellung von Lagebildern und zur Überwachung des Ostseeraums bereits eine eigene Einheit eingerichtet. Um deren Möglichkeiten zu verbessern, wurde die Aktivität „Baltic Sentry“ beschlossen, daran wird sich auch die Bundeswehr mit Schiffen und Flugzeugen beteiligen. Darüber hinaus sollen die technologischen Möglichkeiten zur Überwachung des Ostseeraums gemeinsam mit der Rüstungsindustrie weiterentwickelt und ausgeweitet werden.
- Rechtliche Maßnahmen ausloten: Eine Arbeitsgruppe der Außenministerien der Anrainerstaaten wird über rechtliche Maßnahmen beraten, die gegen Schiffe eingesetzt werden können, welche Schäden verursachen. Gegebenenfalls werden auch zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der EU und der nationalen Gesetzgebung nötig.
- Sanktionen gegen russische Schattenflotte: Sanktionen gegen die russische Schattenflotte werden ausgeweitet – Russland benutzt unter fremder Flagge fahrende Schiffe, um die Sanktionen wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine zu umgehen.
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Bundeskanzler Olaf Scholz
«Wir haben uns hier in Finnland getroffen, zum ersten Mal seit Finnlands Mitgliedschaft in der NATO. Ein NATO-Treffen in Finnland, ein besonderer Moment aus wichtigem Anlass. Wir haben in der letzten Zeit mehrere Vorfälle gesehen, bei denen es Zerstörung kritischer Infrastruktur innerhalb der Ostsee gegeben hat, etwas, das uns besorgt machen muss, weil immer wieder sehr offensichtlich ist, dass das Attacken sind, die nach allem, was man plausibel annehmen muss, nicht zufällig geschehen sind. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns verabreden, wie wir mit solchen Dingen umgehen. Diese kritischen Infrastrukturen, die Daten- und Informationsaustausch sowie die Strom- und Gaslieferungen möglich machen, sind von allergrößter Bedeutung für die Sicherheit unserer Länder. Deshalb müssen wir alles dafür tun, dass wir diese kritischen Infrastrukturen sichern können. Wir haben hier eine ganze Reihe von Verabredungen getroffen und vorgeschlagen, dass wir das in der Europäischen Union und in der NATO weiterdiskutieren.
Zunächst einmal können wir auf eine Initiative zurückgreifen, die ich zusammen mit dem norwegischen Ministerpräsidenten vor einiger Zeit ergriffen habe, dass nämlich die NATO eine eigene Einheit einrichtet, die sich mit der Frage der Lagebilderstellung und der Überwachung beschäftigt. Das ist mittlerweile geschehen und ein ganz, ganz wichtiger Schritt….»
Quelle : : Bundesregierung
Foto: Bundesregierung/Steffen Kugler
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Gutscheine als Weihnachtsgeschenk?

Gesetzliche Verjährungsfrist
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt für Gutscheine die gesetzliche Verjährungsfrist.
Das bedeutet, sie können grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende jenes Jahres eingelöst werden, in dem sie ausgestellt wurden. Durch Regelungen im Kleingedruckten dürfen Unternehmen allerdings auch kürzere Fristen vereinbaren, wenn dies besondere Umstände im Einzelfall rechtfertigen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn kein Geldwert geschuldet ist, sondern eine konkrete Dienstleistung oder ein Produkt. Bei beiden kann der Wert durch Lohn- und andere Kostensteigerungen nämlich erheblich steigen. Eine pauschale Befristung auf ein Jahr bei reinen Geldwertgutscheinen benachteiligt aus Sicht der Verbraucherzentralen Verbraucher*innen unangemessen und ist daher unwirksam. So sah das bereits das OLG München in seiner Entscheidung vom 24.07.2012 (29 U 4761/10).
Rabattgutscheine
Bei Rabattgutscheinen, die kostenlos zu Marketingzwecken ausgegeben werden, können Unternehmen allerdings eine kürzere Gültigkeitsdauer festlegen.
Gutscheine und Insolvenz
Geht das Unternehmen, das den Wertgutschein ausgestellt hat, in Insolvenz, kann dieser nur noch zur Insolvenztabelle angemeldet werden und ist damit so gut wie wertlos. Gutscheininhaber*innen tragen damit ein nicht ganz unerhebliches Insolvenzrisiko.
Quelle Verbraucherzentrale Berlin
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Bis zu 19 Prozent Aufpreis für neues Baujahr, bis zu 12 Prozent für eigenen Garten – diese Merkmale verteuern die Miete

In deutschen Großstädten wird die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung angesichts hoher Mieten immer schwieriger. Wer bei der Wohnungswahl zudem Wert auf bestimmte Ausstattungsmerkmale und Eigenschaften wie Baujahr, Energiestandard oder Garten legt, muss mitunter noch deutlich tiefer ins Portemonnaie greifen: Je nach Merkmal kann die Angebotsmiete um bis zu 19 Prozent höher ausfallen
Das zeigt eine Analyse von immowelt, in der die Auswirkungen verschiedener Merkmale auf die Angebotsmiete in Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt untersucht wurden. Zur besseren Einordnung wurden außerdem deutschlandweite Durchschnittswerte auf Grundlage der 15 Großstädte mit mehr als 500.000 Einwohnern ermittelt.
Deutlicher Aufpreis für moderne Wohnung
Mit erhöhten Ausgaben für die Miete müssen vor allem Wohnungssuchende rechnen, die ein modernes Zuhause bevorzugen. Neuwertige Wohnungen bieten in der Regel einen höheren Wohnkomfort, was jedoch seinen Preis hat: In den 15 größten deutschen Städten liegt die Angebotsmiete von Wohnungen mit Baujahr nach 2010 im Durchschnitt um 12,5 Prozent höher als für Objekte aus den 1990er-Jahren.
In den 5 einwohnerstärksten Städten fallen die Mietpreisaufschläge zum Teil noch deutlicher aus: So müssen Wohnungssuchende in Berlin mit Mehrkosten von 18,6 Prozent für eine neueres Baujahr rechnen, in Hamburg sind es 15,2 Prozent. Wer hingegen eine Mietwohnung mit Baujahr nach 2010 in München sucht, zahlt nur 4,7 Prozent mehr als für eine 90er-Jahre-Wohnung. Allerdings ist das Mietpreisniveau in der Isarmetropole generell deutlich höher als in den anderen Metropolen.
Hoher Energiestandard treibt Miete
Ein zunehmend wichtiges Kriterium für Wohnungssuchende ist auch die Energieeffizienz. Schließlich versprechen Immobilien mit guter Dämmung und moderner Heizanlage einen geringeren Energieverbrauch und folglich niedrigere Nebenkosten. Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten sind Mietwohnungen mit guten Verbrauchswerten begehrt. Dafür müssen sich Wohnungssuchende jedoch auf eine höhere Kaltmiete einstellen: Im Durchschnitt fällt die Angebotsmiete einer Wohnung mit der besten Energieeffizienzklasse A+ in den 15 größten Städten um 15,7 Prozent höher aus als für ein vergleichbares Objekt mit mittlerer Energieklasse D. Selbst Mietwohnungen mit Energieklasse B erzielen im Schnitt noch einen Aufpreis von 6,3 Prozent gegenüber dem mittleren Standard.
Frischluft kostet Geld: Aufschläge für Balkon und Garten
Wer ein Zuhause mit Balkon oder Garten bevorzugt, darf sich ebenfalls auf höhere Ausgaben für die Miete einstellen. Verfügt eine Wohnung über einen Balkon, liegt der Aufschlag in den Top15-Städten bei durchschnittlich 4,6 Prozent gegenüber Objekten ohne außenliegende Fläche. Mietwohnungen mit Garten sind um 7,9 Prozent teurer.
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Geschirr aus Bioplastik – Sicherheit bei der Verwendung?

Verbraucherzentralen nehmen Brotdosen, Geschirr und Besteck aus nachwachsenden Rohstoffen ins Visier Trinkflaschen, Geschirr, Brettchen und Besteck sind für den Lebensmittelkontakt gemacht. Bestimmte Materialmischungen oder ein fehlerhafter Gebrauch begünstigen jedoch, dass die Küchengegenstände Schadstoffe abgeben. Diese können dann auf das Essen übergehen.
In einem bundesweiten Marktcheck untersuchten die Verbraucherzentralen 48 Küchenutensilien, die aus oder mit nachwachsenden Rohstoffen wie Bambus, Rohrzucker oder Holzfasern hergestellt wurden. Das Ergebnis: Einige dieser Produkte dürften aufgrund ihrer Zusammensetzung gar nicht im Handel sein, während bei anderen wichtigen Informationen für eine sichere Verwendung fehlten.
Gefährliche Materialmischungen
Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass unterschiedlichste Materialien und Rohstoffe zur Herstellung von Küchenutensilien zum Einsatz kamen. Allgemeine Angaben wie „pflanzliche Rohstoffe” oder „Bioplastik” wurden meist ergänzt. Genannt wurden zum Beispiel Rohstoffe wie „Bambus” oder „Weizenstroh”. Die vollständige Zusammensetzung blieb jedoch häufig unklar.
Bei vier Produkten gehen die Verbraucherzentralen aufgrund der Materialangaben davon aus, dass diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprachen. Bei einigen waren einem Kunststoff als Füllstoff Bambusfasern beigemischt. „Diese Materialmischungen sind dafür bekannt, schädliche Stoffe an die Lebensmittel, die mit ihnen in Kontakt kommen, abzugeben“, erklärt Dr. Britta Schautz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. Die Gefahr besteht besonders dann, wenn zum Beispiel aufgrund mangelnder Kennzeichnung zu heiße Lebensmittel eingefüllt werden oder das Geschirr zu heiß gespült wird.
Weitere fünf Gegenstände enthielten Kunststoffgemische mit Holzmehlen oder -fasern. Auch diese werden nach einer gesetzlichen Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein.
Nachhaltigkeit als Verkaufsargument
Bei einigen Verbraucher/innen hat gerade der Nachhaltigkeitsaspekt eine kaufentscheidende Bedeutung. Die Mehrheit der Produkte warb mit Nachhaltigkeitsversprechen. Begriffe wie „biobasiert”, „umweltfreundlich”, „wiederverwendbar” oder „nachhaltig” wurden werbewirksam eingesetzt. Diese Begriffe sind jedoch überwiegend nicht rechtlich definiert.
Quelle Verbraucherzentrale Berlin
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Verbraucherzentrale warnt vor Fake-Shops mit alkoholischen Getränken

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt aktuell vor betrügerischen Online-Shops, die alkoholische Getränke zu vermeintlichen Schnäppchenpreisen anbieten. „Kriminelle nutzen die steigende Nachfrage nach Spirituosen, Wein und anderen alkoholischen Getränken in den letzten Wochen des Jahres gezielt aus, um Verbraucherinnen und Verbraucher in die Fake-Shop-Falle zu locken“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg
Webseiten wie alltimesupermarket.com, thebottleclubs.shop, biovinos.shop, evas-getraenkemarkt.com oder angelikas-leckerlies.com geben vor, hochwertige alkoholische Getränke zu besonders günstigen Konditionen zu verkaufen. „Wer auf solchen Seiten etwas bestellt, läuft jedoch Gefahr, seine Ware nie zu erhalten. Geleistete Zahlungen sind unwiederbringlich verloren“, warnt Rehberg.
Die Vorweihnachtszeit und der Jahreswechsel führen traditionell zu einer höheren Nachfrage nach besonderen Getränken für festliche Anlässe. „Die Betreiber von Fake-Shops machen sich dieses Kaufinteresse zunutze. Mit vermeintlichen Sonderangeboten locken sie Verbraucher und Verbraucherinnen auf ihre Seiten“, erläutert Verbraucherschützerin Rehberg.
Vor allem bei Saisonartikeln sollten Käuferinnen und Käufer wachsam sein. Gerade wenn ein Angebot besonders attraktiv erscheint, ist es laut Rehberg ratsam, den Online-Shop vor einer Bestellung sorgfältig zu prüfen. Ist das Impressum des Shops vollständig? Stimmt die Handelsregisternummer? Ist die angegebene Telefonnummer zu erreichen? Bietet der Shop sichere Bezahlmethoden wie den Kauf auf Rechnung an?
Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht auf ihrer Internetseite regelmäßig betrügerische Online-Shops und gibt hilfreiche Tipps für den sicheren Einkauf im Internet: www.vzhh.de/fake-shop-liste.
Quelle Verraucherzentrale Hanmburg
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