auf Deutsch
Warum sollten Sie den Strom- oder Gasanbieter wechseln?
Wer kann den Anbieter wechseln?
Sie können Ihren Stromanbieter frei wählen – auch als Mieter:in. Beim Gas sieht es etwas anders aus: Für jede Gaszentralheizung gibt es nur einen Lieferanten. Viele Mieter:innen können deshalb nicht selbst den Gasanbieter wechseln. Mieter:innen im Mehrfamilienhaus können deshalb in der Regel nur dann ihren Gasanbieter selbst wählen, wenn sie eine Gasetagenheizung haben. Ansonsten kann man aber als Mieter durchaus seinen Vermieter auffordern, den Gasversorger zu wechseln, insbesondere dann, wenn der Vermieter noch Verträge beim Grundversorger hat.
Wie viel Geld spare ich mit einem Anbieterwechsel?
Das ist sehr unterschiedlich und hängt von dem Preisniveau ab, das man mit seinem aktuellen Anbieter vereinbart hat. In der Grundversorgung Strom zahlen Sie aktuell (Stand Februar 2024) durchschnittlich rund 40 Cent pro Kilowattstunde plus Grundpreis. Eine Familie, die in einen Tarif mit 30 Cent pro Kilowattstunde wechselt, spart in etwa 300 bis 400 Euro pro Jahr, je nach Verbrauch. Da es aber bei den Grundversorgern deutliche Preisunterschiede gibt, variiert auch die Ersparnis entsprechend.
Die Gasgrundversorgung kostet durchschnittlich in etwa 13 Cent pro Kilowattstunde plus Grundpreis. Am Markt gibt es bereits Tarife ab ca. 9 Cent pro Kilowattstunde. Eine Familie mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch kann in diesem Beispiel 800 Euro pro Jahr sparen.
Quelle Verbraucherzentrale
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Eine informative Presseveranstaltung für den Naxos g.U. Graviera fand mit großem Erfolg im Illuseum in Berlin statt.
An der Veranstaltung nahmen der Präsident und CEO von EAS Naxou, dem Empfänger des Förderprogramms, Herr Kapounis Dimitrios, der Vizepräsident der Genossenschaft, Herr Valeris Iakovos, der CEO von Qualitycert Limited, der für die Durchführung des Programms zuständigen Organisation, teil, Frau Paraskevi Tegou, sowie eine Reihe angesehener Journalisten von Informations- und Unterhaltungsfernsehsendungen, wichtige Vertreter der Kultur und Meinungsträger, die über das Programm informiert wurden.
Besonders hervorgehoben wurden die Ziele des Programms in Bezug auf die Information und Sensibilisierung der Verbraucher für europäische Erzeugnisse mit Graviera Naxos g.U., wobei der Käse “Naxos Graviera g.U.” der Mittelpunkt der Veranstaltung war. Darüber hinaus wurden ausführliche Informationen über die hohen Standards, die bei der Herstellung von Naxos Graviera g.U. gelten, sowie über die Rückverfolgbarkeit und die besonderen Qualitätsmerkmale des Käses gegeben.
Die Veranstaltung wurde auch durch die Anwesenheit des Leiters des Amtes für Wirtschafts- und Handelsangelegenheiten der griechischen Botschaft in Berlin, Herrn Theodoros Xypolias, geehrt.
Zu Beginn seiner Rede gab Herr Xypolias eine kurze Beschreibung der Merkmale, die den Graviera Naxos, auszeichnen. Anschließend betonte er die Bedeutung der Einführung von Naxos Graviera auf dem deutschen Markt und gab den Anstoß für gemeinsame Anstrengungen zur Durchführung weiterer Werbemaßnahmen.
Anschließend ergriff Frau Tegou das Wort, die betonte, dass das Ziel der Kampagne die internationale und nationale Anerkennung des Produkts auf den Märkten sei, und informierte die Öffentlichkeit über die besonderen Eigenschaften von Graviera Naxos g.U., insbesondere in Bezug auf Qualität und Geschmack, und verwies schließlich auf die im Programm vorgesehenen Werbemaßnahmen zur Förderung von Graviera Naxos g.U. , in den Zielländern der Kampagne.
Es folgte der Vortrag des Agrarwissenschaftlers Evangelos Karousis, der über die Produktionsstufen des Naxos Graviera und dessen Ernährungswert sprach.
Die Veranstaltung wurde mit einer Rede des Vizepräsidenten der Genossenschaft, Herrn Iakovos Valeris, abgeschlossen, der den Gästen dankte und sie ermutigte, Naxos Graviera zu probieren.
Es ist erwähnenswert, dass das Menü an dem Käse Graviera Naxos g.U. angepasst wurde, was die Gäste sehr erfreute und begeistert kommentiert wurde.
Schließlich wurde die Veranstaltung durch die Anwesenheit des Generaldirektors für zeitgenössische Kultur des Kultusministeriums, Herrn Georgios Kakavas, des Direktors des Konsulats in Berlin, Herrn Iias Kluvatos, sowie der Leiterin des Berliner Büros für diplomatische Öffentlichkeitsarbeit, Frau Louka geehrt.
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Nürnberg: Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt
Wer ist in Bayern wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle in Bayern wohnhaften beziehungsweise sich dort gewöhnlich aufhaltenden Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der EU wohnhaft sind. Neu ist, dass das Wahlalter in Deutschland von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt wurde.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Alle in Nürnberg wohnhaften Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, welche noch nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten in den nächsten Tagen Post von der Stadt Nürnberg, in welcher sie auf ihr Wahlrecht aufmerksam gemacht werden. Denn Unionsbürgerinnen und Unionsbürger anderer Staaten, die in Bayern wohnen, können an der Wahl entweder im Freistaat oder im Herkunftsland selbst teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Eingetragene erhalten dann auch in Zukunft automatisch ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Das Antragsformular zur Eintragung ins Wählerverzeichnis und ein Merkblatt dazu sind unter www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder beim Wahlamt der Stadt Nürnberg erhältlich.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und per Post an das Wahlamt, Unschlittplatz 7a, 90403 Nürnberg, geschickt werden. Die Übersendung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany erhältlich.
Wahlbenachrichtigung mit den wichtigsten Informationen
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Die Stadt Nürnberg bereitet bis Sonntag, 28. April, das Wählerverzeichnis vor. Alle von Amts wegen eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis Sonntag, 19. Mai, ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Diese enthält neben Angaben zum konkreten Wahlraum (Adresse, etwaige Barrierefreiheit und so weiter) auch Informationen zur Möglichkeit, einen Wahlschein beispielsweise zur Briefwahl zu beantragen.
Eine Übersicht zu den zentralen Terminen und Informationen rund um die Wahl sind auf der Website des Wahlamts der Stadt Nürnberg unter https://www.nuernberg.de/internet/wahlen/informationen_waehler_euw.html sowie auf den Seiten des Landeswahlleiters in Bayern unter www.statistik.bayern.de/wahlen/europawahlen/index.html sowie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de zu finden.
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ΤΗΕ GREEK FILM FESTIVAL IN BERLIN: 9. Edition, (20.-24. März 2024) Abschlusszeremonie und Preisverleihungen
Es war eine wunderschöne Zeremonie mit einem kurzen Rückblick auf das, was wir erlebt, gesehen, gehört und gelernt haben, und auf die Menschen, die wir während einer fünftägigen Veranstaltung voller griechischem Kino getroffen haben.
Die Emerging Greeks & Documentary Award Jury besteht aus Marie-Pierre Macia (Produzentin, Filmexpertin), Malik Berkati (FIPRESCI-Filmkritiker, Politologe) und Christopher Zitterbart (Produzent).
Der gewinnende Film des diesjährigen Preises Emerging Greeks Award, der mit 1.000 Euro dotiert ist und vom Griechischen Filmzentrum gesponsert wird, war Animal von Sofia Exarchou unter der folgenden Begründung: “Der Film verbindet eine künstlerische filmische Aussage mit einer politischen Erzählung, die in der Schattenwelt des Kapitalismus eintaucht; eine Fiktion, die in der Realität verwurzelt ist, und das Publikum nicht wegschauen lässt”.
Der Preis wurde an Flomaria Papadaki, eine der Protagonistinnen des Filmes, verliehen.
Eine besondere Erwähnung wurde an Medium von Christina Ioakeimidi unter der folgenden Begründung verliehen: “Die Emerging Greeks Jury hat die Entscheidung getroffen, eine besondere Erwähnung an eine vielversprechende Stimme aus der griechischen Filmlandschaft zu vergeben. An einen Film, der durch seine Inszenierung glänzt; eine sanfte und respektvolle Darstellung der Intimität”.
Die besondere Erwähnung wurde an Christina Ioakeimidi, Regisseurin des Filmes, verliehen.
Der gewinnende Dokumentarfilm des diesjährigen Preises Documentary Award, der mit 500 Euro dotiert ist und vom Musou Music Group gesponsert wird, war Grief – Those Who Remain von Myrto Patsalidou und Maria Louka unter der folgenden Begründung: “Der Faschismus muss gestoppt werden. Durch die Lebensgeschichten von drei jungen Menschen setzen sich die Filmemacherinnen mit diesem drängenden sozialpolitischen Thema unserer Zeit auseinander und zeigen die Sinnlosigkeit von Hass. Sie geben den Eltern eine Stimme, die nicht im Schweigen trauern wollen”.
Der Preis wurde an Myrto Patsalidou, eine der Regisseurinnen des Filmes, verliehen.
Die Regisseurinnen der Gewinnerfilme der Kategorien Emerging Greeks und Documentary wurden von Crew United Greece mit einer 3-jährigen Gratis-Premium-Mitgliedschaft für Crew United ausgezeichnet, die internationale Online-Vernetzungsplattform, die Fachleute des Filmsektors miteinander verbindet.
Die Short Films Jury besteht aus Andrea Mavroidis (Journalistin), Asteris Kutulas (Produzent, Regisseur) und Stelios Christoforou (Regisseur, Leiter des Anafi Internationalen Kurzfilmfestivals).
Der gewinnende Kurzfilm des diesjährigen Preises Short Film Award, der mit 500 Euro dotiert ist und vom Illuseum Berlin gesponsert wird, war Buffer Zone von Savvas Stavrou unter der folgenden Begründung: “Die Charaktere des Filmes sind Vorreiter des Zusammenhalts in einer von Konflikten überschatteten Welt. Ihr unerschütterliches Engagement für Frieden inspiriert uns, von einer grenzenlosen Welt voller unerschütterlicher Liebe und Verständnis zu träumen. Dieser immer aktueller Film gibt uns Hoffnung für die Zukunft”.
Der Preis wurde an eine Vertreterin des Illuseum Berlin im Namen von Savvas Stavrou verliehen.
Eine besondere Erwähnung wurde an The Armchair on the Pavement von Mary Kolonia unter der folgenden Begründung verliehen: “Der Film zeigt Formen des reinen menschlichen Kontakts, in denen die unendliche Liebe, Empathie und Mitgefühl im Laufe der Zeit nicht verblassen. Dies wird durch emotionale Darstellungen und Regiearbeit hervorgehoben, die sich auf Ton und Bild konzentrieren”.
Die besondere Erwähnung wurde an Mary Kolonia, die Regisseurin des Filmes, verliehen.
Der Abschlussfilm war The Summer With Carmen von Zacharias Mavroeidis (Deutschlandpremiere). Der Protagonist Yorgos Tsiantoulas und der Drehbuchautor Xenofon Chalatsis waren anwesend für ein Q&A nach der Vorführung.
Nach dem Ende der Abschlusszeremonie fand in den Räumen des Illuseum Berlin eine Party mit Wein und Fingerfood statt.
FOTO: Thegreekfilmfestivalberlin
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Griechische Gemeinde Berlin: Aufruf zur Beteiligung von Schülern für Griechisch an Berliner Schulen!
Liebe Freunde der Hellenischen Gemeinde Berlin!
Um Griechisch als Erstsprachenunterricht an Berliner Schulen zu etablieren, sammelt die Hellenische Gemeinde Informationen zur Anzahl der griechischsprachiger Schülerinnen und Schüler. Notwendig ist dafür, eine geeignete Anzahl an Schülerinnen und Schülern innerhalb der Berliner Stadtteile zu finden. Senden Sie uns dafür gern das Alter ihres Kindes, den Schulnamen und den Bezirk der Schule zu, sodass für den Unterricht geeignete Schulen gefunden werden können. Name, Geschlecht und Klasse des Kindes sind nicht notwendig.
Senden Sie uns die Informationen per E-Mail auf info@gr-gemeinde.de oder per Nachricht bei Facebook zu (Ελληνική Κοινότητα Βερολίνου – Hellenische Gemeinde zu Berlin e. V. ).
Vielen Dank für die Unterstützung!
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Universität Hamburg: Die griechische Sprache im Jahr 2024
Das Institut für Griechische und Lateinische Philologie lädt ein zu einer Veranstaltung aus Anlass des Tages der Griechischen Sprache am 9. Februar 2024
Zeit und Ort: Freitag, 9.Februar 2024, 16:15 bis 18:00, Von-Melle-Park 6 („Philturm“), 20146 Hamburg, Hörsaal B (im Erdgeschoss, barrierefrei)
Programm:
1) Begrüßung PROF. DR. ULRICH MOENNIG
2) Einleitendes
IOANNIS VIKELIDIS
Generalkonsul der Hellenischen Republik in Hamburg
3) Lehre und Forschung zum an1ken Griechisch an der Universität Hamburg
PROF. DR. CHRISTIAN BROCKMANN
4) Neugriechisch: Aus der Praxis der Sprachvermittlung DR. ATHANASIOS ANASTASIADIS
5) Nicht nur Standardneugriechisch: kretische Mantinades
EFTICHIA OLOWSON-SAVIOLAKI
Vorsitzende des Vereins der Kreter in Hamburg und Umgebung und Vorsitzende des Pankretischen Verbands in Europa
6) Gefährdetes Sprachgut: pontisches Griechisch
CHRISTOS PECHLIVANIDIS
Vorsitzender des Vereins der Pontier in Hamburg und Umgeburg e.V.
7) Das Studium der Neogräzistik und Byzantinistik an der UHH
Mit anschließender Gelegenheit zu formlosem Gespräch und Austausch
PROF. DR. ULRICH MOENNIG
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Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher: innen 2024 ändert!
Preis bei Kfz-Versicherungen steigen
Die Prämien für Kfz-Versicherungen steigen 2024 um mindestens 10 Prozent. Grund dafür ist vor allem, dass die Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation gestiegen sind. Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen, lohnt sich dennoch wegen des harten Wettbewerbs. Steigen die Preise, haben Verbraucher:innen ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.
Sachversicherungen heben Prämien an
Im Bereich der Hausrat- oder Gebäudeversicherungen werden für das kommende Jahr ebenfalls Preissteigerungen erwartet. Ein Grund sind die immer noch hohen Kosten der Versicherer durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Zudem fallen durch die hohe Inflation Handwerks-, Material- und Baukosten im Schadenfall höher aus.
Regelsätze beim Bürgergeld steigen
Ab Januar 2024 bekommen Verbraucher:innen , die auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen sind, mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene bekommen 61 Euro mehr. Der Satz steigt damit auf 563 Euro pro Monat. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gibt es statt vormals 420 Euro dann 471. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren erhöht sich der Satz von 348 Euro auf 390 Euro, für Kinder bis zum 6. Geburtstag von 318 auf 357 Euro.
Grundfreibetrag: Mehr Einkommen bleibt steuerfrei – höherer Kinderfreibetrag
Ab dem 1. Januar 2024 bleibt mehr “Netto” vom “Brutto”. Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt für Ledige von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Bei Verheirateten liegt er am 1. Januar 2024 bei 23.208 Euro. Bis zu diesen Beträgen bleibt Ihr Einkommen demnach steuerfrei.
Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angehoben. Dieser beträgt ab 1. Januar 2024 6.384 Euro (je Kind für beide Elternteile), 2023 waren das 6.024 Euro. Bei getrennten Eltern wird der halbe Freibetrag (3.192 Euro) angesetzt.
Quelle Verbraucherzentrale
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