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- Es ist die Private Volksschule der Republik Griechenland in Nürnberg. Es ist eine
staatlich genehmigte Ersatzschule (Art.92 Abs. l u. 2.Bay.EUG), die schulaufsichtlich
der Regierung von Mittelfranken untersteht.
Die Schule begann zunächst mit 145 Schülern, hatte aber auch schon 1868 Schüler und 70
Klassen. Heute unterrichten 52 Lehrkräfte 938 Schüler in 36 Klassen, die sich auf sechs
Schulgebäude im Bereich der Stadt Nürnberg verteilen.
Inzwischen sind ca. 73% unserer Schüler in Deutschland geboren und nur noch ca. 26% haben
ihren Geburtsort in Griechenland.
Seit 15 Jahren nehmen unsere Schüler der 9. Jahrgangsstufen an der besonderen
Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses teil, d.h. sie
unterziehen sich der besonderen Leistungsfeststellung als externe Schüler an den Hauptschulen
Sperber- und Preißlerstraße.
1976 wurde in Nürnberg auch ein Privates Lyzeum der Republik Griechenland gegründet.
1965 ca. 80% unserer Schüler nehmen dieses Angebot an. Seit Jahren besuchen etwa 90%
aller griechischen Schüler des Stadtgebietes Nürnberg unsere Schule.
Die rechtliche und wirtschaftliche bzw. finanzielle Situation der Schule erwies sich von
Anfang an schwierig. Die Einrichtung war nicht geplant. Die Gründung erfolgte, weil
Griechenland 1965 einen Lehrer nach Nürnberg entsandte, der die hier lebenden
griechischen Kinder beschulen sollte.
Das Schulverwaltungsamt der Stadt Nürnberg weigerte sich, den Lehrer in den
städtischen Schuldienst zu übernehmen mit der verständlichen Begründung, keinen
Lehrer bestellt zu haben.
Die Stadt Nürnberg hatte zur damaligen Zeit auch vertragliche Verpflichtungen mit dem
Verein „Griechische Erziehungsgesellschaft König Otto von Griechenland“, der unter
der Leitung eines Herrn Koutsovilis sowohl in Nürnberg als auch in München
Einrichtungen zur Beschulung griechischer Kinder unterhielt, einzuhalten.
Der Ende 1965 vom griechischen Kultusministerium ohne Vorankündigung nach
Nürnberg entsandte Lehrer Joannis Kostoulas konnte nur durch die Gründung einer
Privatschule nach dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) im
Unterricht eingesetzt werden.
Erstes Gespräch am 02.12.1965 mit Vertretern der Reg. v. Mfr. in Ansbach „über die
Möglichkeiten der schulischen Betreuung griechischer Kinder in Mittelfranken unter
dem Gesichtspunkt der bereits bestehenden privaten Volksschule, deren Träger die
GRIECHISCHE ERZIEHUNGSGESELLSCHAFT KÖNIG OTTO VON
GRIECHENLAND E.V. ist.“
1965 Regierungsschreiben (Reg. v. Mfr. in Ansbach) vom 13.12.1965 an das Kgl.
Griechische Generalkonsulat in München über die Möglichkeiten der Einrichtung einer
privaten griechischen Volksschule.
1966 Schreiben des Kgl. Griechischen Generalkonsulats vom 07.01.1966 an die Regierung
von Mittelftanken:
„Das Kgl. Griechische Generalkonsulat nach Überprüfung der im vorstehend genannten
Schreiben dargelegten Möglichkeiten, hat sich dafür entschieden, in Nürnberg eine
private Schule (Abs. 2) errichten zu lassen. Dieser Entscheidung liegt einerseits die
Annahme zu Grunde, dass das Stadtschulamt Nürnberg entsprechende Unterrichtsräume
zur Verfügung stellt und andererseits die Voraussetzung, dass diese private Schule in
keiner Weise mit der bereits bestehenden der Erziehungsgesellschaft König Otto von
Griechenland in Verbindung gebracht wird. Die Schule sollte den Namen „Griechische
Volksschule Nürnberg“ tragen und wird von dem dort eingesetzten Lehrer geleitet.
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