Page 37 - Gesamt-Buch
P. 37
1974 Die Schule (Jahrgänge 1-6) wird von der Republik Griechenland anerkannt unter der
Nr. 805/B/12.-8-74 F.E.K. Schreiben des Kultusministeriums vom 26.08.74 / Schreiben
der Griech. Botschaft vom 10.09.1974.
In Griechenland wird die Schulpflicht von 6 (sechs) auf 9 (neun) Jahre angehoben.
Schülerjahrgänge 1 – 6 Volksschule (Pflichtschule)
Grund- und Teilhauptschule I
Schülerjahrgänge 7,8,9 Gymnasio (Pflichtschule)
Teilhauptschule II
Der Übertritt von der Volksschule in Griechenland zum „Gymnasio“ erfolgt ohne
Auswahlverfahren. Alle Absolventen der 6. Klasse besuchen die 1. Klasse des
„Gymnasios“.
Die Einführung von 9 Pflichtschuljahren in Griechenland ermöglicht die Gründung
einer Teilhauptschule II in Nürnberg.
Sie wurde als reine Pflichtschule im Volksschulbereich angesiedelt. Nur so konnte die
Förderung nach dem Volksschulgesetz in Anspruch genommen werden.
Nach Art. 67 des Volksschulgesetzes können staatliche Förderungsmittel nur für eine
Schule gegeben werden, die nach ihrem Gesamtbild eindeutig dem Volksschulbereich
zuzuordnen ist.
Die Förderung einer privaten Volksschule wird über die jeweilige Bezirksregierung, die
gleichzeitig Schulaufsichtsbehörde ist, abgewickelt. Bewilligung und Förderung von
Gymnasien, wie sie in Bayern angesiedelt sind, laufen direkt über das Bayerische
Kultusministerium.
Eine Förderung setzt selbstverständlich sowohl im Volks- als auch im
Gymnasialbereich immer eine vorhergegangene Bewilligung des Schulbetriebs voraus.
74/75 Die Teilhauptschule II für griechische Kinder in Nürnberg (angesiedelt im
Volksschulbereich) beginnt im September 74 mit dem Schulbetrieb, der sich anfangs
äußerst schwierig gestaltet, weil wieder einmal alles ohne Planung ablief.
Weder mit der Stadt Nürnberg noch mit der Regierung von Mittelfranken hatten
Vorgespräche stattgefunden. Es standen keine Schulräume für rund 200 Schüler/innen
zur Verfügung. Auch war ungeklärt, wie die Finanzierung gesichert werden soll.
Lehrpersonal fehlte.
1975 Der Schulbetrieb wird von der Reg. von Mfr. mit Bescheid vom 30.01.1975 bewilligt
(Nr. 240.4 – 202.4). Gleichzeitig wird die Förderung rückwirkend ab 17.09.74 für 6
Hauptschulkassen ausgesprochen.
76/77 Die Private Volksschule der Republik Griechenland (Schülerjahrgängen 1 – 9) besuchen
im Schuljahr 76/77 insgesamt 1.448 Schüler/innen.
1977 Die Regierung von Mittelfranken erlässt als zuständige Schulaufsichtsbehörde am
28.01.1977 einen Bescheid, in dem die Genehmigung der Reg. v. Mfr. vom 28.01.1966
(Gründungsbescheid) Nr. II/5 b – 1097 b 4 mit Auflagen versehen wird.
1978 Die Regierung von Mittelfranken erlässt als zuständige Schulaufsichtsbehörde am
23.03.1978 (Nr. 240-4-202/4) erneut einen Bescheid mit neuen Auflagen.
Eine dieser Auflagen bringt einen schwerwiegenden Einschnitt in das bis dahin
praktizierte Verfahren, dass alle Lehrer, die nicht im griechischen Beamtenverhältnis
stehen, vom Freistaat Bayern angestellt und zur Dienstleistung an die griechische Schule
beurlaubt werden:
37