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Der Gesetzgeber (Freistaat Bayern) nimmt durch die Pauschalierung ein in manchen
Fällen gegenüber der Einzelabrechnung unzutreffendes Ergebnis bewusst in Kauf.
Schon in November 1976 wurde mit der Regierung von Mittelfranken geklärt, dass es
unrichtig ist, die seit dem 20.09.68 nach Art. 46 VoSchG gewährten 10%-igen
Versorgungszuschläge an die entsandten Beamten auszuzahlen (Schreiben der Reg. v.
Mfr. vom 15.11.76 Nr. 240-4-202/4 und Schreiben der Reg. v. Oberbayern vom
21.03.77 Nr. F. 558/240-1668).
1977 Am 09. September 1977 wurde in Anwesenheit des damaligen Generalkonsuls, Herrn
Goundakis und des ersten Erziehungsrates in München, Herrn Maravgakis, folgende
Vereinbarung getroffen:
„Ab 15.09.77 werden die von der Regierung von Mittelfranken für jede an der Schule
tätigen und im griechischen Beamtenverhältnis stehenden Lehrkraft gewährten 10%-
igen Versorgungszuschläge einbehalten (Schreiben der Regierungen von Mittelfranken
und Oberbayern vom 15.11.76 und 21.03.77).
Außerdem wurde vereinbart, dass die dadurch gebildeten Rücklagen zur Deckung von
Finanzierungslücken bei der Besoldung von Vertragslehrern verwendet werden sollen.
Über die Verwendung von Überschussbeträgen wollte man sich von Fall zu Fall
verständigen (Schreiben des Griechischen Konsulates Nürnberg vom 19.09.77 an das
Griechische Generalkonsulat in München).
1978 Die entsandten Beamten klagten in Griechenland gegen die Einbehaltung der 10%-igen
Versorgungszuschläge beim Obersten Verwaltungsgericht (Nomikos Symvoulio tou Kratous).
Mit Gerichtsbeschluss Nr. 447/1978 vom 08. Mai 78 wurde festgestellt, dass die 10%-igen
Versorgungszuschläge nicht den entsandten Beamten zustehen. Begründet wurde der Beschluss
mit den Ausführungen der o.g. Schreiben der jeweiligen Bezirksregierumgen in Ansbach und
München.
1983 Von den von Sept. 77 bis 1983 einbehaltenen 10-igen Versorgungszuschläge wurden in den
Schuljahren
1977/78 DM 12.116,95 und
1981/82 DM 53.277,44
für Vertragslehrer verwendet.
Ab 1983 drängte das griechische Kulturministerium massiv, ohne auf die Vereinbarung vom
09.09.77 einzugehen und ohne nachzufragen, wie es um die finanzielle Situation der Schule
bestellt ist, auf die Überweisung der 10%-igen Versorgungszuschläge nach Griechenland.
Der Bereich ,,BESOLDUNG DER LEHRKRÄFTE“ entwickelte sich im Laufe der Jahre in
München und Nürnberg unterschiedlich.
Warum die Erziehungsabteilung des Griechischen Generalkonsulates in München die im
September 77 gemeinsam getroffene Abmachung ignorierte, den BAT bei den Vertragslehren
anzuwenden, ist nicht bekannt. Es kann nur vermutet werden, dass durch den häufigen und oft
ohne Übergabe vollzogenen Personalwechsel Informationsdefizite entstanden sind.
Zum Beispiel war die von einem Erziehungsrat in München (nicht den letzten) vertretene
Auffassung falsch, bei der ,,MITTEILUNG ÜBER IHRE BEZÜGE“ der jeweiligen
Bezirksfinanzdirektion Ansbach (für Nürnberg) und München handle es sich um persönliche
Gehaltsberechnung der Lehrkräfte.
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